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Aussteller-Abendessen

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR TEILNEHMER AUS DER SCHWEIZ
Uhrenmesse in Konstanz – Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Für Schweizer Aussteller, Händler, Verkäufer und Besucher
Bitte beachten Sie, dass bei der Teilnahme an unserer Uhrenmesse die jeweils geltenden deutschen, europäischen und schweizerischen Zoll-, Steuer- und Einfuhrbestimmungen einzuhalten sind.
1. Schweizer Verkäufer und Aussteller
Wer Uhren oder andere Waren aus der Schweiz nach Deutschland zur Messe mitbringt, ist selbst dafür verantwortlich, die Waren ordnungsgemäß beim zuständigen Zoll anzumelden und die erforderlichen Zoll- und Steuerformalitäten zu erledigen.
Dies gilt insbesondere für:
• Uhren, die zum Verkauf angeboten werden
• Uhren, die lediglich zur Ausstellung mitgebracht werden
• Waren, die nur vorübergehend nach Deutschland eingeführt und anschließend wieder in die Schweiz zurückgeführt werden
• Waren, die während der Messe verkauft werden
Bitte klären Sie vor der Anreise mit dem deutschen Zoll, welches Zollverfahren für Ihre Waren erforderlich ist.
2. Verkauf während der Messe
Schweizer Verkäufer sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Verkäufe und ihre Warenbewegungen steuerlich und zollrechtlich ordnungsgemäß abgewickelt werden.
Bei gewerblichen Verkäufen können insbesondere Fragen zur:
• deutschen Umsatzsteuer
• Einfuhrumsatzsteuer
• Zollabfertigung
• Rechnungsstellung
• Nachweisführung
• Wiederausfuhr nicht verkaufter Waren
entstehen.
Wir empfehlen Schweizer Ausstellern, diese Fragen vor der Messe mit dem deutschen Zoll bzw. einem Steuerberater oder Zollfachmann zu klären.

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